1. Der Landkreis Fürth versteht Integration als wechselseitigen Prozess zwischen den Zugewanderten und der Aufnahmegesellschaft, der allen Beteiligten nutzt. Um neue Perspektiven für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, tragen alle Menschen, mit Lebensmittelpunkt im Landkreis Fürth, Verantwortung.
2. Grundlage für das Leben in Deutschland ist immer die freiheitlich demokratische Grundordnung, die sich aus dem Grundgesetz und der Verfassung des Freistaates Bayern ergebenen Grund- und Menschenrechte und die deutsche Rechtsordnung. Gefördert wird die Vermittlung europäischer Grundwerte.
3. Um Integration als wechselseitigen Prozess zu ermöglichen und Chancengleichheit zu fördern, sind Sprachkenntnisse bei den Migrantinnen und Migranten nötig. Ohne Kenntnisse der deutschen Sprache ist Integration nicht möglich. Mehrsprachigkeit stellt dabei eine Bereicherung dar.
4. Integration bedeutet, dass allen Bürgerinnen und Bürgern eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Feldern der Gesellschaft ermöglicht wird. Ziel dabei ist es, dass sich jeder Bewohner des Landkreises mit seiner Region identifizieren kann. Dabei soll die Mitgestaltung des Integrationsprozesses durch Migrantinnen und Migranten gefördert werden.
5. Integration ist ein Prozess des Aufeinanderzugehens, mit dem Bewusstsein dafür, dass andere anders leben. Ein interkultureller Dialog setzt Offenheit und Respekt füreinander sowie gegenseitige Anerkennung und Achtung voraus. Kulturelle Vielfalt und interkulturelle Verständigung werden im Landkreis Fürth als Bereicherung anerkannt und als Chance, voneinander lernen zu können, wertgeschätzt.
6. Dem Landkreis Fürth kommt als Kommune eine Vorbildfunktion im Bereich der Interkulturellen Öffnung zu. Da Integration als kommunale Querschnittsaufgabe verstanden wird, übernimmt der Landkreis in dieser Hinsicht auch eine begleitende und unterstützende Funktion für seine Städte und Gemeinden. Eine Erweiterung der interkulturellen Kompetenzen der Verwaltung wird angestrebt. Zur Förderung der Integrationsarbeit im Landkreis werden Netzwerke (z.B. Runder Tisch Integration) geschaffen und gepflegt.
7. Im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes haben Rassismus, Extremismus und Diskriminierung jeglicher Art im Landkreis Fürth keinen Platz. Gegen diese Erscheinungsformen von Intoleranz wird entschieden und mit allen Mitteln vorgegangen.
Zirndorf, den 14.12.2016
Matthias Dießl
Landrat