TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.07.2023 wird erteilt.
TOP 2: Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2023
Der Gemeinderat wird informiert, dass die Kassenleitung und in Bauhofmitarbeiter fristgerecht zum 30.09.2023 gekündigt haben. Stellenausschreibungen, auch für die neu geschaffene Stelle in der Verwaltung, wurden veröffentlicht. --- zur Kenntnis ---
TOP 3: Baugesuche
TOP 3.1: Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, Fl.Nr. 401/125, BPL Pelzetleite/Lärchenweg
Dieser Angelegenheit wurde bereits am 20.03.2023 als Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung zugestimmt. Es wird eine Befreiung wegen der Dachform benötigt (geplant ist ein Flachdach), eine Befreiung bezüglich der Baugrenze und zum anderen eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn (Fl.Nr. 401/116), welche vom Nachbarn erteilt wurde. Diese Befreiungen basieren noch auf dem alten Bebauungsplan. Es gibt keine Einwände.
TOP 3.2: Umnutzung und Umbau eines Nebengebäudes; Fl.Nr. 303
Der Eigentümer tellt einen Tekturbauantrag zur Umnutzung und Umbau eines Nebengebäudes. Da das Nebengebäude aus statischer Sicht nicht mehr saniert werden konnte, wird aufgrund der Abstandsflächen des Mühlengebäudes eine Befreiung benötigt. Um das historische Bild zu erhalten, soll das Nebengebäude an derselben Stelle, in gleicher Größe wieder aufgebaut werden. Die Gebäude haben einen Abstand von mind. 7,50 m (gemessen an der engsten Stelle).
Der Gemeinderat regt an, darauf zu achten, dass das Geh- und Fahrtrecht eingehalten wird.
Tektur und Abstandsflächen werden vom Gemeinderat genehmigt.
TOP 4: Änderung BPL Nr. 9 Brucklesleite/Weinberg
In der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2023 und auch im Landratsamt wurde über eine Bauvoranfrage (Errichtung EFH mit Carport, Fl.Nr. 453/3) entschieden. Nach Rücksprache mit Hr. Beyer (LRA) kann eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden, jedoch muss der Bebauungsplan aufgrund der Baugrenzen angepasst werden. Die Baugrenzen wurden der damaligen Stromtrasse angepasst. Der Komplettpreis für die Änderung aller Grundstücke liegt bei ungefähr 3.000€.
Es sollen alle betreffenden Eigentümer angefragt werden, ob sie mit einer Kostenbeteiligung von 50% gleich mitziehen oder bei Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt höhere Kosten auf sie zukommen.
TOP 5: Ausweisung eines Sondergebiets für Fl. Nr. 806, BPL Heufuhr
Netto möchte eine Vergrößerung/Umbau. Geplant ist, die Leergutannahme links hinter dem Altbestand „Bäckerei“ einzurichten. Die Bäckerei soll vergrößert werden, sodass hier auch ein Café entstehen soll. Der Lagerbereich und die Verkaufsfläche sollen ebenfalls vergrößert werden. Für den geplanten Umbau ist es erforderlich, das Gebiet als Sondergebiet auszuweisen und dementsprechend einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern. Die gesamte Fläche ändert sich von 798,43m² auf 1.023,31m². Ab 800m² ist die Regierung miteinzubeziehen. Es ist zu entscheiden, ob und in wie weit die Kosten umgelegt werden. Der Gemeinderat stimmt der Vergrößerung zu und es folgen Verhandlungen.
TOP 6: Cadolzburg; Digitalisierung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans
Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Cadolzburg hat in seiner Sitzung am 04.04.2022 den Entwurf der Digitalisierung und Aktualisierung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.04.2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Es wird darüber informiert, dass die öffentliche Auslegung des digitalisierten Flächennutzungsplanentwurfs in der Fassung vom 04.04.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.07.2023 bis einschließlich 25.08.2023 beim Markt Cadolzburg, Bauverwaltung, Hindenburgstraße 14, 90556 Cadolzburg erfolgt. Es wird um Stellungnahme bis zum 01.09.2023 gebeten. Der Gemeinderat macht keine Bedenken geltend.
TOP 7: Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Markt Ammerndorf
Da es immer wieder angefragt wird, soll der Gemeinderat einen Kriterienkatalog beraten, wann eine Freiflächenphotovoltaikanlage in Ammerndorf errichtet werden darf.
Wie viel Fläche will man dafür allgemein zulassen? Wie sieht es mit dem Acker darunter aus?
Da Cadolzburg erst kürzlich einen Kriterienkatalog erstellt hat, orientieren wir uns an diesem und übernehmen ihn entsprechend. Das bedeutet für Ammerndorf:
Der Kriterienkatalog wird demnächst online auf der Homepage zu finden sein.
TOP 8: SPD: Installation eines Verkehrsspiegels am Erlenweg
Aus dem Erlenweg kommend sieht man Verkehrsteilnehmer, die von der Steige kommen, schlecht. Da beim Erlenweg "Vorfahrt achten" gilt, sind wir der Meinung, dass v.a. Autofahrer sich hier langsam auf die Straße (Steige) tasten müssen. Außerdem ist ein solcher Spiegel wartungsaufwändiger als mancher denkt. Deswegen wird in der Sitzung angeregt, den Beschlussvorschlag zu ändern: Statt "zur Kenntnis" erfolgt eine Abstimmung. Das Ergebnis fällt beinahe hälftig aus, aber gegen den Spiegel bzw. die Anfrage bei der entsprechenden Verkehrsbehörde.
TOP 9: Gründung Schulzweckverband Cadolzburg
Da der bisher bestehende Schulverband auf einmal als rechtlich nicht korrekt beurteilt wurde, musste eine neue Struktur geschaffen werden, was z.B. zur Folge hatte, dass Grund- und Mittelschule getrennt betrachtet und berechnet werden.
Damit sich in den Abläufen wenig ändert, wird die Gründung eines Schulzweckverbands gemeinschaftlich beschlossen.
TOP 10: Allgemeine Informationen