TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.09.18: einstimmig
TOP 2: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.09.18:
- Bei einer Begehung des "Feiertags" waren nur wenige Interessenten vor Ort (der Termin wurde ausgeschrieben), aber zwei wollen demnächst ein Konzept vorstellen. Das Schild wurde entfernt.
- Für das Vorhaben der Betreuungsstuben wurde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan genehmigt, da auf dem Dulliker Platz eine Lücke ohne Bebauungsplan ist.
TOP 3: keine Baugesuche
TOP 4:
4.1: Änderung Bebauungsplan Roßtal "Jahnstraße" + Grünordnungsplan
Nicht mehr benötigte öffentliche Parkplätze sollen Wohnbauflächen werden. Ammerndorf macht bis auf den Hochwasserschutz keine Bedenken geltend. Für Regenrückhaltung zu sorgen, wurde hier seitens unserer Gemeinde als Bitte formuliert.
4.2: Änderung Bebauungsplan + Grünordnungsplan Roßtal "Hasensprung"
Es soll in diesem Bereich ein Geh- und Radweg zur Anbindung ans neue Baugebiet "Jahnturnhalle" errichtet werden.
Natürlich hat der Markt Ammerndorf hier keine Einwände.
4.3: Aufstellung Bebauungsplan + Grünordnungsplan Roßtal "Jahnturnhalle"
In diesem Bereich soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Sportlich genutzte Flächen werden dabei in Wohnbauflächen umgewandelt.
Auch hierzu macht der Markt Ammerndorf keine Bedenken geltend.
TOP 5: Bebauungs- und Grünordnungsplan Großhabersdorf "Sonnenblick II"
Es wird mitgeteilt, dass in Flurstücken von Katterbach, Wilhermsdorf und Veitsbronn Ausgleichsflächen festgesetzt werden. Sie sind Grundstücken des Bebauungsplangebietes zugeordnet. Ammerndorf hat nichts dagegen.
TOP 7: Fortschreibung Städtebau "Kleine Städte und Gemeinden"
Die Bedarfsermittlung mit den Erläuterungen der Fortschreibung der Städtebauförderung 2019 wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Für das Programmjahr 2019 sind 305.000€ und in den weiteren Jahren 390.000€, 410.000€ und 390.000€ vorgesehen.
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung für dieses Programm.
TOP 8: Verrechnung technischer Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
Damit solche Hilfeleistungen überhaupt verrechnet werden können, bedarf es einer Satzung, die nun auf Antrag der Feuerwehr selbts, festgesetzt werden soll. Eine solche wird auch in vielen anderen Gemeinden bereits angewandt. Wichtig zu wissen, ist, dass lebensrettende Hilfeleistungen hiervon ausgenommen sind und es sich dabei um rein technische Leistungen handelt, wie z.B. Keller auspumpen oder Ölspuren binden. Der personelle Einsatz soll sich dabei auch abrechnnen lassen. Das Geld, das die Gemeinde hierdurch bekommt, sehen wir als "Re-Finanzierung" von Material und Fahrzeugen, dass die Feuerwehr stetig von der Gemeinde bekommt. Kosten, die dabei dem Bürger entstehen, lassen sich in den meisten Fällen bei der Versicherung einreichen (z.B. Kelller auspumpen nach Hochwasser). Stimmen der SPD, die Gemeinde wolle sich hiermit nur bereichern ohne etwas dafür zu tun, finden wir an der Stelle nicht angebracht. Der Gemeinderatsbeschluss erfolgte 11:4 für den Antrag der Feuerwehr.
TOP 9: Vermietung Vogtsreichenbacher Str. 2
Bei der Vermietung soll man sich laut der Regierung von Mittelfranken an Einkommenshöhen nach SGB II orientieren. Es wird empfohlen, das Landratsamt die Prüfung machen zu lassen, weil dies eine externe Stelle ist. Die Bewerber werden dann beispielsweise in drei Stufen eingeteilt, wonach sich dann auch der Mietpreis richtet, ohne dass die Gemeinde im Detail weiß, wie viel die möglichen Bewohner zur Verfügung haben.
Der Gemeinderat beschloss fast einstimmig, die erste Vermietung im Sozialausschuss zu beraten und vorzunehmen.
TOP 10: Wasserrechtliche Erlaubnis; Auftragsvergabe Planungen
Dem Markt Ammerndorf wird zwar die Grundwasserentnahme durch Brunnen bis Ende 2018 erteilt, aber es steckt auch die Auflage dahinter, die Wasseraufbereitungsanlage baldmöglichst in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Die Firma shp hat schon vorher Gutachten erstellt und kennt sich mit den Gegebenheiten aus. Sie soll nun auch eine Planung vornehmen, welche Reparaturen und erneuernden Arbeiten anstehen und vergeben werden müssen. --- zur Kenntnis ---
TOP 11: Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung
Die Satzung soll insofern erweitert werden, dass die Grabfläche auch mit einer Grabplatte bedeckt werden darf. Diese darf die Grabumrandung nicht überdecken. Der Gemeinderat befürwortete das Vorhaben mit einer Gegenstimme.
Wir wünschen Ihnen für demnächst schon mal "Happy Halloween", einen schönen Feiertag und einen guten Start in die bald etwas kältere Jahreszeit. Sommer ade!