In den ersten Tagesordnungspunkten waren die Protokolle der letzten Sitzungen zu beschließen. Zum Ingenieurvertrag zum Ausbau der Bergstraße lag noch kein Vertrag vor, der Punkt wurde deshalb zurückgestellt. Die Honorarvereinbarung mit dem Planungsbüro Heigl für das Modernisierungsgutachten Vogtsreichenbacher Str. 2 wurde vom beauftragten Planer Herrn Rühl geprüft. Es entspricht den Vorgaben.
Wichtigster Tagesordnungspunkt war im TOP 6 die Vorstellung des Haushaltsentwurfes für das Jahr 2014. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen von 2.672.675 Euro. (2.663.025
Vorjahr).
Grobe Eckpunkte bei den Einnahmen sind sind folgende Positionen:
Grundsteuer A - 6.000 Euro
Grundsteuer B - 202.000 Euro
Gewerbesteuern 200.000 Euro
Hundesteuer 6.500 Euro
Anteil an Einkommensteuer - 1.223.700 Euro (+ 88.100 gg. Vorjahr)
Anteil an Umsatzsteuer - 22.300 Euro (+300 Euro gg. Vorjahr)
Schlüsselzuweisungen - 167.028 (-109.672 gg. Vorjahr)
pauschale Finanzzuweisungen - 35.500 Euro
Einkommensteuerersatzleistungen - 104.500 Euro
Die Ausgabenseite steht im Verwaltungshaushalt mit folgenden Positionen zu Buche:
größter Posten die Kreisumlage - 804.150 Euro (+56.959 Euro gg. Vorjahr)
Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 1.973.150 Euro (Vorjahr 1.307.650,-) und enthält große Investitionspositionen.
Größter Posten ist hier der Haushaltsansatz mit 800.000 Euro für den weiteren Um- und Ausbau der Turnhalle. Auch der Bauhof, Kindergarten und die Freiwillige Feuerwehr hatten zum Teil umfangreiche
Investitionen in den Haushalt eingebracht. Insgesamt sieht der Haushalt bei allen eingearbeiteten Anträgen eine Kreditaufnahme von 1.449.830 Euro vor. Man müsse so der Tenor da sicherlich noch einige
Positionen überdenken. Der Gemeinderat verständigte sich darauf, dass dazu mit den Fraktionssprechern eine extra Besprechung einberufen werden soll, damit die Punkte im kleineren Kreis vorab bereits
beraten werden. Die Beschlussfassung über den Haushalt wurde deshalb zurückgestellt.
Im Tagesordnungspunkt 7 - Änderung zum Berufung Wahlleiter für Kommunalwahl 2014.
Die SPD hatte ihren amtierenden Bürgermeister Franz Schmuck in der Nominierungsversammlung im Sommer 2013 abgewählt. Im Oktober ließ dieser sich dann zum Wahlleiter für die Kommunalwahl vom Gemeinderat berufen. Nachdem er nun überraschend für ein Gemeinderatsamt kandidiert, musste in der Januar-Sitzung der Beschluss vom Oktober aufgehoben werden. Das Amt des Wahlleiters schließt eine Kandidatur für den Gemeinderat aus. Es wurde vom Gemeinderat nun der Geschäftsleiter der Verwaltung Herr Udo Schobert zum Wahlleiter bestimmt. Der GR stimmte den beiden Punkten einstimmig zu.
Der TOP 8 befasste sich mit dem erneuten Antrag der Bürgerstiftung zur Unterstützung beim Bau einer Bude. Der Bauhof solle hier beim Bau entsprechende Kapaziäten einbringen. Bereits im Oktober 2013 hatte der GR den Antrag behandelt und mehrheitlich abgelehnt. Dies liegt in den fehlenden Kapazitäten vom Bauhof so die Meinung des GR. Der Antrag fand erneut keine Zustimmung.
Informiert wurde weiterhin über die derzeit diskutierte Stromtrasse die von Nordbayern nach Südbayern geplant wird. Das beauftragte Unternehmen Amprion hatte dazu die Planungsunterlagen vorgelegt. Die favorisierte Trasse würde östlich von Nürnberg laufen. Die Alternativtrasse würde auch Ammerndorfer Gemeindegebiet tangieren. Von Cadolzburg kommend würde die Trasse bei der bereits bestehenden Hochspannungsleitung Richtung Vogtsreichenbach laufen. Zu den Wohnhäusern in der Pelzetleite sind es nur wenige hundert Meter Abstand. Derzeit laufen intensive Diskussionen in Gesellschaft und Politik zu dieser Maßnahme. Wir - die CSU Ammerndorf - werden die weitere Entwicklung intensiv beobachten und uns anhand der vorgelegten Unterlagen entsprechend mit dem Thema befassen. Eine entsprechende Resulution des Landkreises Fürth wird von Landrat Matthias Dießl vorbereitet.
Informiert wurde im TOP 10.1 über das Schreiben des Bayerischen Obersten Rechnungshofes zum Ausbau der Staatsstraße 2409 nach Cadolzburg. Wie berichtet plant der Staat die Unfallträchtige Straße in der Straßenführung zu ändern. Der Gemeinderat lehnte diesen Aus- bzw. Umbau der Straße bereits mehrfach ab und hatte entsprechende Bedenken und Einwände geltend gemacht. Nun sollte der Rechnungshof die Maßnahme prüfen bevor ein Baubeginn stattfinden soll. Der Rechnungshof teilte mit, dass er sich auf wenige ausgewählte Projekte beschränken muss, die einer Prüfung unterliegen. Für dieses Vorhaben werde keine Prüfungen angestellt. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis.
Ein geänderter Grünordnungsplan der Gemeinde Großhabersdorf wurde ebenfalls zur Kenntnis genommen.
TOP 10.3 war ein Kurzprotokoll über einen Ortstermin an der Umgehungsstraße bezüglich einer Fußgängerampel und der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h. Es Trafen sich Vertreter des
Straßenbauamtes, der Polizei, des Landkreises sowie Gemeindevertreter.
Fußgängerampel: Eine Fußgängerampel am Bauhof wäre möglich, jedoch Umbaukosten der Ampel von ca. 25.000 Euro. Die Abbiegespur von Richtung Großhabersdorf kommend müsste mit der Bodenschleife
ebenfalls um ca. 1,5 m verlegt werden. Ein Fußweg von der Trafstation bis zur Straße von ca. 55 m ist anzulegen.
Tempo 70 – Richtung Großhabersdorf: Nach Aussage der Verkehrsbehörde und Polizei ist eine Reduzierung von Tempo 100 auf 70 nicht möglich, da die Sichtwinkel alle eingehalten werden. Herr Gulich vom
LRA und Herr Müller von der Polizei haben jedoch eine Überprüfung zugesagt.
Herr Rühl stellte seine Überlegungen bezüglich einer Straßenführung der St. 2409 über den Dulliker-Platz bzw. hinter dem FFW-Haus vor. Das Straßenbauamt kann dazu keine Aussage machen. Die Verlegung würde in Baulast der Gemeinde fallen, da das SBA keine Veranlassung sieht die Straße ggf. zu verlegen
Beschlosen hat der Gemeinderat eine Aktuallisierung des Wasserschutzgebietes Rosstal/Neuses vob einem Fachbüro durchführen zu lassen. Die Gemeinde kann hier für die Zukunft die Qualität des eigenen Wassers aus dem Quellgebiet und dem Tiefbrunnen in Neuses besser sichern. Bereits im November 2013 fand eine Begehung der Wasserversorgung zusammen mit dem Gesundheitsamt statt. Dort wurde bereits darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Gülleproblematik und der Biogasanlagenschlämme die Wasserschutzgebietsverordnung zu erneuern ist. Bereits jetzt ist zumindest im Quellwasser höhere Schadstoffkonzentrationen festzustellen. Durch die Mischung des Quellwassers mit dem Tiefbrunnenwasser können die Grenzwerte eingehalten werden.
Das Einzugsgebiet des Wassers reicht nach Untersuchungen bis zur Bahnlinie Roßtal-Ansbach. Die Gemeinde muss sich mit dem Ausweis weiterer Schutzflächen beschäftigen, und hier ggf. Ausgleichszahlungen an Landwirte einplanen. Auch Grundstückserwerbe sollten in Betracht gezogen werden. Die Erneuerung der Wasserschutzgebietsverordung wird der Gemeinde ca. 4.200 Euro kosten.
Es folgte noch ein nichtöffentlicher Teil.
Bis zum nächsten Bericht.