Herzlich willkommen bei der CSU Ammerndorf
Herzlich willkommen bei der CSU Ammerndorf

Gemeinderatsitzung am 15.01.2018

Top 1 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 18.12.2017

 Die Niederschrift wurde EINSTIMMIG beschlossen.

 

Top 2  Baugesuche Antrag auf isolierte Befreiung für einen Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage

Das Baugrundstück liegt im Bebauungsplan "Altort". Vom Eigentümer wurden vier Befreiungen beantragt.

    1. Dachfarbe: Zulässig ist die Farbe Rot und geplant ist die Farbe Grau mit der            Begründung, dass bereits ähnliche Abweichungen im Geltungsbereich                      vorzufinden sind.
    2. Dachneigung: Zulässig wären 52°-55° und geplant sind 38° mit der                        Begründung, dass aus konstruktionstechnischen Gründen die Einhaltung der            vorgegebenen Dachneigung nicht möglich sei.

    3. Kniestock: Es ist kein Kniestock zulässig, geplant ist ein Kniestock mit 75cm,            mit der Begründung, das bereits ähnliche Abweichungen in der näheren                  Umgebung vorhanden sind.

    4. Dachform Nebengebäude: Zulässig sind Satteldach/Pultdach,                                 geplant ist ein Flachdach, da hier auch ähnliche Abweichungen vorzufinden sind

 

Für viele Diskussionen sorgen immer wieder die Befreiungen die aufgrund der          festgelegten Bebauungspläne vorgenommen werden müssen. Auf der einen Seite gilt es den Charakter des Ortes wie er im jeweiligen Bebauungsplan festgelegt wurde zu erhalten. Auf der anderen Seite sind die neuen Anforderungen und Wünsche des Bauherren an ein Haus wenn es neu gebaut wird.

Die Befreiung, das Dach grau einzudecken zu dürfen, wurde mit 4:9 abgelehnt.

Bei der Dachneigung wurden die 38° Neigung 1:12 abgelehnt. Der Bauherr darf aber auf 45° abweichen.

Beim Kniestock wurde die Befreiung auf 75 cm 4:9 abgelehnt. Der Bauherr darf einen Kniestock in Höhe von 50 cm bauen.

Bei der Dachform des Nebengebäudes darf auf ein Flachdach abgewichen werden wenn es begrünt wird ->  10:3

 

Top 3   Gemeinde Großhabersdorf Bebauungsplan Nr.37 "Hinter der Kirche"

Der Gemeinderat Ammerndorf macht keine Bedenken geltend. Der Bebauungsplan kann auf der Internetseite der Gemeinde Großhabersdorf eingesehen werden.

Top 4   Beratung Haushalt 

Ein erster Entwurf des Haushaltsplanes aufgegliedert in seine einzelnen Haushaltsstellen wurde vorgelegt.

Richtige Aussagekraft hat dieser allerdings noch nicht da die Höhe der Umlage für den Schulverband sowie die

Schlüsselzuweisung durch den Freistaat Bayern noch nicht feststeht.                                                                         

 

Einzelne Haushaltsstellen werden in den zuständigen Ausschüssen in den nächsten Wochen beraten.

 

Die CSU Fraktion wird sich ebenfalls noch einmal konstruktiv damit auseinandersetzen!

 

Top 5  Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung: Einrichtung Bürgerserviceportal und Fachdienst "sicherer Dialog"

Mit dem Bürgerserviceportal kann der Bürger verschiedene Dienstleistungen aus den verschiedenen Fachbereichen in Anspruch nehmen.(z.B.Beantragung von Briefwahlunterlagen).

Mit dem Fachdienst "sicherer Dialog" wird der Verpflichtung der Behörden nachgekommen, für die Online-Kommunikation mit dem Bürger oder Unternehmen ein geeignetes Verschlüsselungsverfahren bereitzustellen.

 

 

Top 6  Anschaffung und Unterhalt eines Fahrzeuges für einen Fahrdienst 

          

Wir haben für Sie hier die uns zur Verfügung gestellten Informationen hierzu nochmal eingestellt

 

Sachverhalt:

Die Raiffeisenbank bietet an, dem Seniorenbeirat ein Fahrzeug zu überlassen, mit dem private Fahrten für Mitbürgerinnen und Mitbürger durchgeführt werden können.

Der Seniorenbeirat hat hierzu eine Umfrage gestartet, bei der ermittelt werden soll, wer einen Fahrdienst benötigt bzw. wer beim Fahrdienst als Fahrer mitwirken kann. Die Auswertung läuft derzeit noch.

 

 

Sollte sich bei der Auswertung der erfolgten Rückmeldungen auf die Umfrage herausstellen, dass das Fahrzeug genutzt werden kann, dann muss der Gemeinderat entscheidenob und in welcher Höhe er den Unterhalt des Fahrzeuges übernehmen kann. Es soll sich dabei um ein Fahrzeug der Volkswagen UP - Baureihe handeln.

Spenden, die für die Nutzung des Fahrzeuges gegeben werden, müssen für den Unterhalt herangezogen werden. Die Nutzung des Fahrzeuges ist unentgeltlich, es dürfen aber Spenden dafür gegeben werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem Unterhalt des von der Raiffeisenbank gestifteten Fahrzeugs aufn vorerst unbekannte Dauer zu. Spenden, die für die Nutzung des Fahrzeuges gegeben werden, müssen für den Unterhalt herangezogen werden.

Der Beschlussvorschlag wurde mit 12:1 angenommen.

 

TOP 7 Allgemeine Informationen

 

7.1: Erster Nachtrag zum Wasserlieferungsvertrag Zweckverband zur Wasserversorgung Dillenberggruppe

Vom Zweckverbandes zur Wasserversorgung Dillenberggruppe wurde der Markt Ammerndorf unterrichtet, dass die Grundgebühr ab dem 01.01.2018 25,95 €/Monat, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Arbeitspreis ab dem 01.01.2018 0,79 €/m³ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer betragen. 

 

TOP 7.2: Antrag der SPD-Fraktion zur Vermeidung des Einsatzes von Universalherbiziden wie Glyphosat auf Flächen des Marktes Ammerndorf

Am 09.01.2018 ging ein Antrag der SPD-Fraktion zur Vermeidung des Einsatzes von Universalherbiziden wie Glyphosat auf Flächen des Marktes Ammerndorf in der Verwaltung ein. Der Antrag wird in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt. 

 

TOP 7.3: Verschiebung Herbstmarkt wegen Landtags- und Bezirkstagswahl 

Zeitgleich zum Herbstmarkt am 14.10.2018 findet auch die Landtags- und Bezirkstagswahl statt. Da viele Vereinsmitglieder auch als Wahlhelfer tätig sind, schlägt die Verwaltung vor, den Herbstmarkt auf den 21.10.2018 zu verschieben. Eine Entscheidung sollte spätestens zur nächsten Gemeinderatssitzung fallen. 

 

 

SCHÖN, DASS SIE VORBEI GESCHAUT HABEN! 

Bis zum nächsten Mal!

 

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Antrag zur Städtebauförderung und Dorfgestaltung
Dorfgestaltung und Städtebauförderung Au[...]
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Anträge zur Sitzung vom September 2015
Anträge zur Sitzung am 28.09.2015.pdf
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