TOP 1: eventueller Beitritt Ammerndorfs zur WBG
Die WBG stellt sich vor. Angedacht wird der eventuelle Beitritt für die Vogtsreichenbacher Str. 2.
Vorteile sind eine Entlastung des Haushalts, weitere Fördermöglichkeiten von Mietkosten für Mieter und einfachere Vergabeverfahren, weil die WBG nicht den kommunalen Vorgaben unterliegt. Auch bei neuen Projekten kann die WBG leitend auftreten. Diese müssen nicht nur der Wohnraumschaffung dienen. Auch ein neues Feuerwehrhaus wurde in Buchschwabach umgesetzt. Im Tagesgeschäft tritt die WBG als Hausverwaltung auf und entlastet die Verwaltung. Pro Wohnung belaufen sich die Kosten auf grob geschätzte 600€ pro Jahr. Laufende Kredite werden von der WBG übernommen. Eine Stammeinlage durch den Markt Ammerndorf beträgt 10.000€. Investitionen werden idealerweise durch den Mietpreis realisiert. Instandhaltung wird im Mietpreis schon anteilig einkalkuliert. Bei Kreditaufnahmen laufen die Verträge ebenfalls über die WBG und taucht nicht im Haushalt der Gemeinde auf. In der Gesellschaftervereinbarung (Satzung) werden auch Dinge wie z. B. ein Austritt geregelt mit Kündigungsfrist usw. Die eingelegte Immobilie kann zum Verkehrswert wieder entnommen werden.
Roßtal, Cadolzburg und Obermichelbach sind im Landkreis weitere Gesellschafter. In einer Gesellschafterversammlung kann auch beschlossen werden, ob beispielsweise Gewinne ausbezahlt werden können.
Das Eigentum der Immobilie bleibt immer bei der Gemeinde. Bei einer Insolvenz der WBG muss sich die Gemeinde mit der Insolvenzverwaltung auseinandersetzen, verliert aber nicht automatisch das Eigentum.
Der günstige Wohnraum kann durch gute Netzwerke, langjähriges Know-How, modulare Bauweise mit geringen Planungskosten und hohen Zuschüssen erreicht werden.
Die Verwaltung begrüßt einen Beitritt, weil sie fachfremde Aufgaben wie die Nebenkostenabrechnung als sehr herausfordernd wahrnimmt. Im Haushalt würden gut 77 Tsd. € frei.
Zweifel, heute einen Beschluss zu fassen werden laut. Die teils neuen Informationen wollen verarbeitet werden. Ebenfalls wäre eine Prüfung des Gesellschaftervertrags durch unsere Anwältin wünschenswert. Obermichelbach ist letztes Jahr beigetreten und ließ die Verträge prüfen, sodass Kosten gespart und mit Obermichelbach stattdessen Rücksprache gehalten werden könnte.
Sollten noch Fragen zu dem Vorhaben aufkommen, können diese bis 5. Oktober an die Verwaltung übermittelt werden. In der nächsten Sitzung soll dann ein Beschluss gefasst werden.
TOP 2: Relaunch der Ammerndorfer Website
Für kurze Zeit müssen Gäste den Raum verlassen, weil dem Gemeinderat konkrete Zahlen und Beträge genannt werden. Anschließend geht es wieder gemeinsam in die Entscheidung: Sollen die Macher der Heimat -App auch die Website modernisieren?
Der Punkt muss spontan verschoben werden, weil die Präsentation nicht funktioniert.
Die Website würde u.a. ansprechender gestaltet und barrierefrei.
TOP 3: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.08.2026
Beim Trinkbrunnen soll im Protokoll ergänzt werden, dass die Möglichkeit einer "selbstschließenden" Armatur geprüft wird.
Danach erfolgt einstimmig die Genehmigung.
TOP 4: Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 17.08.2026
TOP 5: Baugesuche
TOP 5.1: Neubau Einfamilienhaus mit Garage
Es handelt sich um ein Vorhaben, das sich vollständig nach den Regelungen des neu zu beschließenden Bebauungsplans "Altort" richtet und sogenannte "Planreife" hat (§ 33 BauGB). Damit nicht noch länger gewartet werden muss, konnte der Bauantrag hier eingereicht werden und wurde einstimmig beschlossen.
TOP 6: Schaffung neuer Umkleideräume für Feuerwehrfrauen
Umkleide, die zweite.
Nach weiteren Beratungen und Prüfung von Alternativen hat die Feuerwehr drei Möglichkeiten bewertet und sich ausdrücklich für die Lösung mit dem Container an der Ost-Seite des Gebäudes.
Zwar ist das Feuerwehrhaus und damit einhergehende Umbaumaßnahmen auf der Agenda der Gemeinde, aber es handelt sich hierbei sicherlich noch um Zukunftsmusik.
Der erfreuliche weibliche Nachwuchs aus den Kinder- und Jugendfeuerwehren macht die "Zwischenmaßnahme" nötig und wird als zeitgemäß erachtet. Die Mehrheit des Gemeinderats stimmt der Container-Lösung zu.
TOP 7: Ergänzung zum CSU-Trinkwasserbrunnen-Antrag
Leider fehlen aufgrund von Krankheit noch Einschätzungen des Wasserwarts.
Zum aktuellen Zeitpunkt soll daher kein Trinkbrunnen am Marktplatz geschaffen werden, bleibt aber im Hinterkopf, sobald das Thema wieder personell angegangen werden kann.
Zunächst soll der Brunnen am Dreschmaschinenhaus beprobt werden.
TOP 8: Übertragung der PV-Anlage an die Energie Allianz
Die PV-Anlage des Bauhofs und der Kläranlage wird an die Interkommunale Energie Allianz übertragen. Diese übernimmt dann den Umbau in eine Anlage mit Überschusseinspeisung.
TOP 9: Kommunale Verkehrsüberwachung - Reduzierung der Überwachungsstunden im fließenden Verkehr
In der nächsten Zeit soll Monat für Monat immer weniger geblitzt werden. Nächstes Jahr schauen wir dann, ob/wie sich die Verstöße geändert haben und wie wir weiter verfahren.
TOP 10: Antrag CSU -> Ausbildung in Verwaltung, Bauhof und Kindergarten
Die Verwaltung sieht wenig Möglichkeiten zur Ausbildung innerhalb der Gemeinde und will nicht-besetzte Stellen wie gewohnt ausschreiben.
Personelle Kapazitäten reichen nicht aus und bis zur baldigen Notwendigkeit im Jahr 2028 kann kein neuer Wasserwart ausgebildet werden.
TOP 11: Allgemeine Informationen