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Gemeinderatsitzung vom 21.11.2016

TOP 1: Änderung im Bereich der Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts / Anwendung der Übergangsregelung

Herr Leffer von der Steuerberatungsgesellschaft WRS GmbH informierte den Gemeinderat über die Änderung und die damit verbundene Neuregelung des Umsatzsteuergesetzes.

Durch die Klage einer Kommune bzgl. der Besteuerung einer Schulturnhalle, da diese auch von Externen genutzt werde, führte zu der Neuregelung.

Die Gemeinde ist ein Betrieb gewerblicher Art, wenn Einnahmen/Gewinne erzielt werden. Betriebe der Versorgung, wie z.B. Gas, Wasser und Elektrizität sind dies schon seit jeher. Öffentlich wird somit Privates und somit steuerpflichtig, wenn ein Wettbewerb vorliegt, d.h. über 17.500€ Umsatz erzielt wird. Ein Beispiel für Öffentliches, das privat wird, ist der Bauhof. Hilft der Bauhof der Gemeinde A im Winter der Gemeine B aus,  sind diese Leistungen steuerbar. Etwas komplizierter ist es mit Kooperationsverträgen zwischen Gemeinden.

Der ultimative Vorteil besteht darin, dass die Gemeinde bzgl. vieler Dinge Vorsteuer geltend machen kann. Ein Nachteil ist die Weitergabe an den Endverbraucher, da beispielsweise auch ein Koch im Kindergarten Steuer verlangen muss und sich dies im Endpreis niederschlagen könnte.

Der Gemeinderat stand nun vor der Entscheidung die Änderung sofort anzunehmen oder eine 5-jährige Übergangsfrist bis 2021 in Anspruch zu nehmen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig letzteres.

 

TOP 2: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen außerordentlichen Sitzung vom 06.10.2016

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2016

 

Beide Niederschriften wurden einstimmig genehmigt.

 

 

TOP 4: Bauvoranfrage Neubau Doppelhaus am Moosrangen

Die Eigentümer, die das Doppelhaus beabsichtigen zu bauen, haben das Problem, dass die Hausbreite die im Bebauungsplan vorgesehene „Perlenkettenlinie“ (Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung) geringfügig überschreite. Der Gemeinderat erlaubte solch geringfüge Überschreitungen bereits und stimmte der Bauvoranfrage einstimmig zu.

 

 

TOP 5: Sanierung Bad/WC im Rathaus, 2. OG

Die Wohnung im zweiten Obergeschoss des Rathauses steht seit Ende 2015 leer und könnte wieder vermietet werden. Vorher müsse allerdings das Bad renoviert werden, da es noch aus den 70er Jahren stammt und ein bereits behobener Wasserschaden bauliche Spuren hinterlassen hat. Als Stauraum wäre die Wohnung nicht relevant, da im 3. OG noch der ehemalige Jugendraum zur Verfügung stünde. Dieser kann nur sehr eingeschränkt genutzt werden, da ein fehlender Notausstieg aufs Dach die Personenzahl innerhalb des Raumes extrem einschränkt. Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, Angebote von Firmen einzuholen und eines dann in den nächsten Haushalt einzupflegen.

 

TOP 6: Stand Abrechnung Berg- und Gartenstraße/Am Weinberg:

Auf unsere Anfrage hin, wie der aktuelle Stand der Abrechnung für die oben genannten Straßen sei, mussten wir leider dahingehend informiert werden, dass das Ingenieurbüro Schwarzott nocht nichts vorgelegt hat. Sowohl die Ermittlung der ersparten Aufwendungen als auch dessen eigene Schlussrechnung fehlen, obwohl beides mehrfach mündlich und schriftlich angefordert wurde. Darauf erfolgte keine Reaktion. Der Gemeinderat will in der nächsten Sitzung eine erste Abschlagszahlung beschließen. Sie soll sich auf ca. 3€/m² belaufen. Insgesamt sollen es drei Raten und eine Schlussrechnung werden. Die Abschlagszahlungen sollen aber so ausfallen, dass diese aufgehen und es keine Rückzahlung geben muss. In der Zwischenzeit soll dem Ingenieurbüro Druck gemacht werden, um die Rechnung genau aufgehen zu lassen.

 

TOP 7: Wasserversorgung Ammerndorf

Um mit einer Neuausweisung des Wasserrechts auch weiterhin Förderungen für unseren Tiefbrunnen in Neuses zu bekommen, bedarf es nun einen Nachweis, wie förderfähig der Brunnen ist. Es ist eine Firma beauftragt worden, die die Altersstruktur des Wassers untersucht: eine sogenannte Isotopenuntersuchung. Nach einigen weiteren Tests erfolgt nun in der Zwischenzeit eine Mischbarkeitsberechnung mit dem Wasser der Dillenberggruppe. Darauf folgen dann diverse Betriebstests des Brunnens selbst. Hierfür wird dieser erst stillgelegt, dann auf bestimmte Weise einige Tage Wasser durchgepumpt, um ihn dann wieder stillzulegen. Es geht dabei um die Aufzeichnung der Durchflüsse. Nach einer Erstellung eines Schemas der bestehenden Wasseraufbereitung, wenn noch keines beim Gesundheitsamt vorliegt, wird eine Wasserbedarfsrechnung angestellt.

Konkrete Preise für den Bau eines neuen Tiefbrunnens oder die Sanierung des alten liegen noch nicht vor. Darauf wird sich demnächst die Entscheidung des Gemeinderats belaufen. Am Montag, den 05.12., wird dazu eine außerordentliche Sitzung anberaumt.

 

TOP 8: Vogtsreichenbacher Str. 2, Gespräch mit der Regierung von Mittelfranken

Vor Kurzem trafen sich einige Fraktionsmitglieder mit der Regierung Mittelfrankens zu einem Gespräch bzgl. des Sozialen Wohnungsbaus. Es ergaben sich folgende Punkte:

- Privater Investor, der aber die bereits im letzten Sitzungsbericht beschriebene Förderung nicht in Anspruch nehmen kann. Außerdem dürfe dieser frei über die Belegung entscheiden, die Gemeinde hätte keinen Einfluss.

- Beim Bau durch die Gemeinde obliegt dieser die Vermietung und es erfolgen keine Wohnraumzuweisungen von außen.

- Die Einkommensgrenzen für Mieter richten sich nach dem SGB II.

- Die Höhe des Mietpreises beträgt in einem Rechenbeispiel 5,58€/m². Es muss sich nicht auf den Cent genau daran gehalten, aber zumindest orientiert werden. Die Beträge können entsprechend neuer Ermittlungen der Zuwendungen stetig variieren und auch angepasst werden.

Die Planungen vom Architekt Heigl bleiben bestehen.

Der Gemeinderat einigte sich beinahe einstimmig auf die Weiterführung des Projekts mit Förderung durch das Programm „KommWFP“. Diese übernimmt den Neubau, den Abriss wiederum die Städtebauförderung.

Der Förderzeitraum wurde einstimmig auf 20 Jahre bestimmt, was eine Kreditaufnahme von etwa 1.032.000€ zu 0,5%  bedeutet. Es müssen jährlich 50.000€ getilgt werden, sodass auf die Mieteinnahmen von etwa 33.000€ von der Gemeinde per anno 17.000€ beigesteuert werden müssen. Die Förderung soll demnächst beantragt werden.

 

TOP 9: Fortschreibung der Städtebauförderung 2017 „Kleine Städte und Gemeinden“

Der Gemeinderat wird die Bedarfsmitteilung für das Bundesprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ für das Jahr 2017 vorgelegt. Hier sind Maßnahmen aufgelistet, für die die Gemeinde Förderung beantragt, um im Förderprogramm bleiben zu können. Hierunter fallen z.B. allgemein Beratungen (5.000€ in 2017 förderfähig), der Verkehrsversuch (5.000€), Grunderwerb (15.000€), Ordnungsmaßnahmen wie Bauten und Abbrüche (160.000€) und weitere Baumaßnahmen (75.000€).

Der Gemeinderat beschloss die Fortschreibung des Jahresantrags zum besagten Förderprogramm für 2017 einstimmig.

 

TOP 10: Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Spatzennest und Mittagsbetreuung

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes wurden 2013 auch die satzungsgemäßen Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit neu eingeführt.

Für den Bürger wissenswert ist dabei, dass der erste Absatz des §1 bei beiden Einrichtungen ein wörtliches Übernehmen des vorgegebenen Wortlauts bedarf, dass diese der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern dienen. Die geänderten Satzungen gelten ab 01.01.2017. Der Gemeinderat beschließt die Änderungen einstimmig.

 

TOP 11: 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Ammerndorf, hier: Änderung Sitzungsort

Nach §21 Abs. 2 der Geschäftsordnung muss der Sitzungsort geändert werden, da dieser nicht mehr der Schulungsraum der Feuerwehr ist. Statt allerdings nur das Bürgerhaus nun zu nennen, wurde sich darauf verständigt, dass beide Orte aufgenommen werden, falls man einmal ausweichen müsse. Der Gemeinderat beschließt diese Änderung ebenfalls einstimmig.

 

TOP 12: Mittagsbetreuung, Anfrage SPD

Auf Anfrage der SPD Ammerndorf wurde ein Verwendungsnachweis für das vergangene Schuljahr 2015/16 vorgelegt. Bei 53.500€ Einnahmen handelt es sich um Staatszuschüsse und Elternbeiträge. Die Ausgaben in Höhe von 84.000€ sind Personal- (75.000€) und Sachausgaben sowie Miete und Essen geschuldet. Das Minus von etwa 30.000€ musste von der Gemeinde übernommen werden.

Ende Januar soll der Sozialausschuss zusammen kommen, um Überlegungen anzustellen, wie es weitergehen könnte, ob es Alternativen gibt und Bedarfsprognosen sollen angestellt werden.

 

TOP 13: Antrag auf Zuschuss für die Ferienbetreuung

Das Bezirksjugendwerk der AWO für Ober- und Mittelfranken beantragte bei der Verwaltung die finanzielle Unterstützung für Teilnehmer der Ferienbetreuung. Am Roßtaler Beispiel orientiert sollen pro Kind pro Woche 40€ bezuschusst werden. Die Ferienbetreuung findet 5 Wochen statt. Die Diskussionen drehten sich darum, ob pauschal jeder Unterstützung erhalten solle oder ob ein Nachweis der Bedürftigkeit notwendig sei.

Der Gemeinderat einigte sich auf einen vorerst einjährigen Probelauf, bei dem 40€ pro Kind und Woche auf zwei Wochen begrenzt zugegeben würden. Diese erhält man, indem man einen Antrag stellt, dem Quittung und Anwesenheitsnachweis der AWO beiliegen. Fast einstimmig beschloss der Gemeinderat diese Regelung.

 

 

 

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