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Gemeinderatsitzung am 17.07.2017

TOP 1: Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans

Es geht hierbei vorrangig um den Bereich um die Mühle im Altort. Herr Rühl setzt den Gemeinderat über diverse Stellungnahmen und Beteiligungen von Trägern öffentlicher Belange in Kenntnis. Auch das Amt für Denkmalschutz redet mit und gibt teilweise gewisse Rahmen vor. Weiterhin wurden auch das Wasserwirtschaftsamt oder der Bund Naturschutz gehört. Es gibt weitgehend keine Einschränkungen, weswegen die Beschlüsse auch entweder nur "zur Kenntnis" genommen oder einstimmig abgestimmt wurden.

 

Auf TOP 2 steht nun die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2017. Diese wurde einstimmig genehmigt.

 

TOP 3: Bekanntgabe eines Beschlusses aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 19.06.2017: Zukünftige Nutzung der Wohnräume im 2. OG Rathaus

Ein Ammerndorfer Betrieb möchte diese Räume gerne als Büroräume mieten. Büronutzung eignet sich hierfür bestens, da eine Lärmbelästigung durch die Amtszeiten des Rathauses für Privatgebrauch eher nicht zuzumuten wäre. Der Mietpreis soll sich um 8,50€/m² bewegen. Es muss aufgrund der gewerblichen Nutzung eine Nutzungsänderung erfolgen und wird von der Gemeinde durchgeführt. Der Gemeinderat befürwortete das Vorhaben einstimmig.

 

 

TOP 4 Baugesuche / 4.1 Bauantrag Abbruch und Neubau einer Leichtbauhalle

Der Eigentümer im Baumgarten stellt einen Antrag für den Abbruch einer bereits bestehenden Zelthalle und den darauffolgenden Neubau einer Leichtbauhalle als Lagerhalle. Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. Dementsprechend hatte der Gemeinderat keine Einwände und stimmte zu.

 

4.2 Bauantrag für Neubauten von Mehl- und Verladesiloanlagen im Altort

Für dieses beantragte Bauvorhaben bedarf es ebenfalls einer Absackung und einem Flachlager. Außerdem soll die Hofbefestigung erweitert werden. Auch das Landratsamt wird dieses Vorhaben noch einmal mit dem Bebauungsplan gegenprüfen. Solange es hier keine Einwände gibt, sieht auch der Gemeinderat keine Probleme. Die Änderung des Bebauungsplans ist nun abgeschlossen.

 

 

TOP 5: Markt Cadolzburg, Beteiligung Nachbargemeinden zur 1. Änderung des Bebauungsplans Seckendorf-Südwest

In bereits vergangenen Sitzungen beschloss die Gemeinde Cadolzburg jene Änderung. Ziel ist es, Voraussetzungen für Wohnbebauung zu schaffen: einstimmiges Ja vom Gemeinderat!

 

TOP 6: Markt Roßtal, Beteiligung Nachbargemeinden zur Neuaufstellung und Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans

Auch hier stimmte jedes Mitglied dafür.

 

TOP 7: Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 + Bericht der überörtlichen Prüfung von 2007-2014

Grundsätzlich wurde geprüft, wenn eine Positionen über 500€ überschritten wurde. Stichprobenartig wurden aber auch "unauffällige" Stellen geprüft und hinterfragt. Positiv wird angemerkt, dass nun der Bauhof eine Liste der Geräte usw. führt. Angeregt wurde eine neue Ausschreibung bzgl. der Reinigung des Kindergartens und der Schulkindbetreuung, um zu prüfen, ob die Preise noch passen oder ggf. gewechselt werden sollte. Im Herbst etwa wird das Jahr 2016 geprüft. 

Erfreulich ist, dass demnächst ein EC-Terminal im Rathaus installiert wird und Kartenzahlung fortan möglich ist. Die Beschlüsse zur erteilten Entlastung und dem Bericht ergingen einstimmig.

 

TOP 8: Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg – ILEK: Beteiligung Personalkosten für den Umsetzungsbegleiter

ILEK = Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept für Kommunale Allianz Biberttal-Dillenberg

Die Kommunale Allianz wird beauftragt, Vorschläge für eine Umsetzung des ILEK auszuarbeiten und einzureichen.

Stein stellt einen Vollzeit-Mitarbeiter für seine Belange ein, möchte diesen aber als „Umsetzungsbegleiter“ 20 Std./Woche für ILEK zur Verfügung zu stellen. Der Mitarbeiter wird gefördert und soll zunächst auf 3 Jahre befristet sein, kann aber bis 7 Jahre bezuschusst werden. Preislich entspräche die Entscheidung einem Preis vom 0,129€/Einwohner. Es sind 57.758 an der Zahl und wird verhältnismäßig berechnet. Dies bedeute für Ammerndorf eine jährliche Zahlung von 268,40€.

Der Marktgemeinderat entschied, der Einstellung unter der Voraussetzung, dass nach befristeten 3 Jahren neu abgestimmt werden kann, zuzustimmen. Es soll dann innerhalb der ILEK-Gruppe subsumiert werden, wie wertvoll der Umsetzungsbegleiter für die Kommunen war und ob diese ihn auch entsprechend beansprucht haben.

 

 

TOP 9: Allgemeine Informationen / 9.1: Vertragserweiterung Fa. Haßler GmbH  - Reinigung Rathaus

Der bisherige Vertrag mit besagter Firma über die Reinigung des Bürgerhauses wurde auf die Reinigung des Rathauses ausgeweitet. Die wöchentliche Reinigung des Rathauses beläuft sich auf einen Pauschalpreis von 150€ netto.  --- zur Kenntnis ---

 

Danke für's Vorbeischauen. Wir freuen uns auf's nächste Mal mit Ihnen!

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